Waffenhandel: Ohrfeige aus Karlsruhe
21. Okt 2014
Die Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel begrüßt ausdrücklich die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Organklage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Frage der Informationsrechte des Bundestages bei Rüstungsexporten.
„Die bisher jahrzehntelange Praxis in Deutschland,
dass ein geheim tagender Regierungsausschuss – der sogenannte
Bundessicherheitsrat – über die Genehmigung oder Versagung von Rüstungsexporten
entscheidet, ist nach dem heutigen Urteil nicht mit der Verfassung vereinbar“,
hebt Holger Rothbauer hervor. „Das Urteil stellt fest, dass grundsätzlich die
Delegation der Entscheidung über Rüstungsexporte an einen Bundesminister
zulässig ist, nicht jedoch an den Bundessicherheitsrat. Dies ist eine
schallende Ohrfeige für die Bundesregierung aus Karlsruhe“, betont Rothbauer, der Rechtsanwalt der
Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und fordert: „Die Kanzlerin muss sofort Entscheidungen
über Rüstungsexporte, z.B. an Saudi Arabien, von der Tagesordnung des
Bundessicherheitsrates nehmen.“
Weiterhin hat das Bundesverfassungsgericht das Recht auf Auskunftserteilung der Abgeordneten gestärkt, ohne aber das Privileg der Rüstungsindustrie auf Geheimhaltung von Entscheidungsprozessen entscheidend zu beschneiden.
„Es ist ein kleiner erster Schritt zu mehr
Transparenz beim Waffenhandel“, so Rothbauer, „dass die Bundesregierung ab
sofort auf Anfrage eines Abgeordneten klar und sofort beantworten muss, ob eine
Genehmigung für einen Waffenexport erteilt oder versagt wurde. Jetzt sind es
die Abgeordneten der Öffentlichkeit schuldig, schnell und von sich aus
nachzufragen!“
„Grundsätzlich ist das Recht auf
Auskunftserteilung der Abgeordneten gestärkt worden, ohne aber das Privileg der
Rüstungsindustrie auf Geheimhaltung von Entscheidungsprozessen entscheidend
zugunsten der Regierungskontrolle zu beschneiden“, kommentiert Stephan Möhrle,
Sprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte
Kriegsdienstgegner/innen (DFG-VK), der das Organklageverfahren in
Karlsruhe begleitet hat.
„Mich bestärkt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Einsatz für eine neue gesetzliche Grundlage. Der Deutsche Bundestag sollte nun aktiv werden und ein Rüstungsexportkontrollgesetz auf den Weg bringen“, fordert Christine Hoffmann, pax christi-Generalsekretärin und Sprecherin der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“
Die Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ hat sich mit über 95.000 Unterschriften an den Deutschen Bundestag gewandt und für eine Änderung im Grundgesetz eingesetzt. Neu soll es in Artikel 26.2 GG heißen, dass Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter grundsätzlich nicht exportiert werden.